Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelbeseitigung beschlossen. Der Gesetzesentwurf regelt u.a. , dass Bauunternehmen verpflichtet sind, privaten Bauherren vor Vetragsabschluss eine Baubeschreibung vorzulegen, die bestimmten Mindesanforderungen entspricht.
Der Verbraucherschutz soll verbessert und die Haftung des Bauunternehmes verschärft werden, indem künftig verbindliche Fertigstellungsfristen zu vereinbaren sind. Verbrauchern wird zudem ein Widerrufsrecht gewährt und es gibt Neuregelungen bei Änderungswünschen des Bauherrn und im Bereich der außerordentlichen Kündigung.