Baurechtsstreitigkeiten scheinen auf den ersten Blick häufig unübersichtlich. Zahlreiche Beteiligte verfolgen unterschiedliche Interessen. Zudem treffen rechtliche Problem regelmäßig auf komplizierte technische Fragen. Gründe genug, frühzeitig mit einem erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zusammen zu arbeiten, der Ihre Interessen konsequent verfolgt und Sie frühzeitig vor folgenschweren Fehlern schützt.
Ich berate und vertrete Bauträger, Bauunternehmen, Bauhandwerker, Achitekten und private Bauherren in nachfolgenden Bereichen:
- Gestaltung und Überprüfung von Bauträgerverträgen, Grundstückskaufvertägen und
Werkverträgen (BGB und VOB/B)
- Unterstützung und Beratung bei baubegleitenden Maßnahmen (Nachträge,
Behinderungs- und Mängelanzeigen, Durchführung von Abnahmen)
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von
Werklohnansprüchen
- Vertretung in Beweissicherungsverfahren und bei Privatgutachten
- Haftungsfragen der am Bau Beteiligten
Selbstverständlich erstreckt sich mein Beratungsangebot auch auf das Öffentliche Baurecht, bspw. auf Fragen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen und Baugenehmigungen.
Übrigens, meine außergerichtliche Tätigkeit kann auch auf Grundlage einer gesondert abzuschließenden Honorarvereinbarung abgerechnet werden, z. B. auf Stundenhonorarbasis oder mit einer vereinbarten Pauschale. In Anbetracht des häufig erheblichen Wertes Ihres Bauvorhabens kann sich diese Investition in Ihre (Rechts-)sicherheit lohnen.